Frau mit fragendem Gesicht

Kündigungsfrist Privathaftpflicht

Wer eine Privathaftpflicht abschließt, kann sich für verschiedene Laufzeiten entscheiden. Ob 1 Jahr, 3 Jahre oder 5 Jahre liegt in der Entscheidung des Versicherungsnehmers. Die Kündigungsfrist Privathaftpflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dort heisst es, dass Versicherungsverträge mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden können. Falls man einen 5 Jahresvertrag abgeschlossen hat, findet man auch im VVG eine Regelung, welche besagt, dass der Privathaftpflicht-Vertrag spätestens nach 3 Jahren gekündigt werden kann. Ein 5 Jahresvertrag hat also keine 5 Jahresbindung, sondern kann nach 3 Jahren gekündigt werden.

Welche Möglichkeiten der Kündigung gibt es noch?

Kündigung nach Beitragsangleichung

Der Versicherer ist berechtigt den Beitrag anzugleichen. Die Beitragsangleichung findet statt, wenn sich die Schadenzahlungen der Haftpflichtversicherer um mehr als 5% erhöht hat. Dann ist der Versicherer berechtigt eine Beitragsangleichung vorzunehmen. In diesem Fall muss die Versicherung einen Monat vor wirksam werden, den Versicherungsnehmer informieren. In diesem Schreiben muss auch die Kündigungsfrist Privathaftpflicht genannt sein. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Information über die Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, aber frühestens mit Wirksamwerden der Beitragserhöhung.





Kündigung nach Schadenfall

Wer einen Schaden durch die Versicherung reguliert bekommt, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung kündigen, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Schadenzahlung ausgesprochen werden.

Was tun, wenn die Versicherung kündigt?

Unangenehm wird es, wenn der Versicherer den Privathaftpflichtvertrag kündigt. Das tut er zum Beispiel, wenn Sie zu viele Schäden melden. In dieser Situation wird es schwer, einen neuen Versicherer zu finden. Bei Vertragsabschluss werden Sie oft nach der Vorversicherung gefragt, und wer diese beendet hat. Wenn Sie nun angeben, dass Sie vom Vorversicherer gekündigt wurden, wird der neue Versicherer wahrscheinlich Ihren Antrag nicht annehmen. Die Frage falsch zu beantworten, ist absolut nicht ratsam. Der Vertrag kann im Schadenfall aufgrund vor vertraglicher Anzeigepflichtverletzung aufgehoben werden und Sie haben gar keinen Versicherungsschutz.

Am besten Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler. Dieser hat oft gute Verbindungen zu den Versicherern und wird trotz der Vorversichererkündigung einen Anbieter finden, welcher Ihren Antrag annimmt.

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