Frau mit fragendem Gesicht

Hundehalterhaftpflicht - Die Haftung des Hundehalters

Die Hundehalterhaftpflicht ist für Hundebesitzer eine wichtige Absicherung, da die Haftung des Hundehalters streng ist. So heisst es in in §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstand en sein würde.“

Das heisst konkret, dass Sie nach der so genannten Gefährdungshaftung haften. Es ist also nicht von Bedeutung, ob Sie bzw. Ihr Hund auch schuld am Schaden sind. Sobald sich die Tiergefahr verwirklicht hat, müssen Sie als Hundehalter für den entstandenen Schaden aufkommen, da die Haftung des Hundehalters greift. Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt im Fall des Falles den Schaden. Sollte jemand von Ihnen Schadenersatz verlangen, dieser Ansprüch sich aber als unbegründet herausstellen, so leistet die Hundehalterhaftpflicht auch so genannten passiven Rechtsschutz, in dem Sie die unberechtigt gestellten Ansprüche abwehrt.

Was kann passieren?

Ein typischer Schadenfall entsteht, wenn sich der Hund und ein Fahrradfahrer begegnen. Der Hund reisst sich von der Leine los und rennt in Richtung des Radfahrers. Der Radfahrer erschrickt sich und stürzt. Trotzdem dass er einen Helm trägt, erleidet er mittelschwere Kopfverletzungen und seine Kleidung ist stark beschädigt. In diesem Fall hat sich die Hundegefahr eindeutig verwirklicht und der Schaden steht im Kausalzusammenhang mit dem Halten des Hundes. Der Fahrradfahrer hat nun Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und auf den Ersatz des Schadens an seiner Kleidung. Die Arztkosten wird die Krankenkasse des Geschädigten übernehmen, aber bei Ihnen dann regressieren. In einem solchen Schadenfall ist eine Schadensumme von 4.000 Euro schnell erreicht. Diese Kosten übernimmt die Hundehalterhaftpflicht.





Wer bietet eine solche Versicherung an?

Eine Hundehalterhaftpflicht wird von vielen Anbietern am Versicherungsmarkt angeboten. Bekannte Anbieter sind beispielsweise die Agila, die Uelzener oder die Allianz. Auch die VHV oder die Haftpflichtkasse Darmstadt hat Tarife für eine Hundehalterhaftpflicht im Angebot.

Auf was muss ich beim Vertragsabschluss achten?

Wichtig ist eine ausreichende Deckungssumme. Marktüblich sind hier 3.000.000 Euro. Auch sollte die Versicherung bei Mietsachschäden oder bei einem ungewollten Deckakt bezahlten. Onlinevergleiche im Internet helfen dabei, die Tarife auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis zu prüfen. Auch ein kompetenter Versicherungsmakler kann Ihnen bei Vertragsabschluss weiterhelfen. Die Jahresprämie sollte mit einer Selbstbeteiligung von 150.-- Euro nicht höher als 50.-- Euro liegen.

Wie lange läuft der Vertrag?

Bei Vertragsabschluss können Sie zwischen 1-5 Jahren Laufzeit wählen. Jeder Vertrag ist aber aufgrund von Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes nach 3 Jahren kündbar. Auch bei Tod des Tieres kann der Vertrag aufgrund des so genannten Risikofortfalles aufgehoben werden. Auch nach einem Schaden hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht in der Hundehalterhaftpflicht. Grundsätzlich sollte man Versicherungsverträge immer nur mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen, da man sich so die notwendige Flexibilität erhält nach neuen, günstigen Tarifen zu suchen.

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