Frau mit fragendem Gesicht

Wasserschaden Versicherung

Wer schon mal erlebt hat, was ein Wasserschaden für einen Aufwand bedeuten kann, der weiß, wie wichtig richtiger Versicherungsschutz bei Wasserschäden ist. Im Fachjargon spricht man von einer so genannten Leitungswasserversicherung. Je nachdem, welche Sachwerte man mit einer Wasserschaden Versicherung absichern möchte, muss man entweder eine Gebäude/Wohngebäudeversicherung, eine Geschäftsinhaltsversicherung oder eine Hausratversicherung abschließen.

Grundlegend gilt für alle Versicherungsarten, dass ein Leitungswasserschaden vorliegt, sobald Leitungswasser bestimmungswidrig aus den Zu- und Ableitungsrohren der Wasser- und Heizungsanlagen austritt.





Absicherung über die Gebäude / Wohngebäudeversicherung

Bei dieser Form der Wasserschaden Versicherung ist die Sachsubstanz des Gebäudes versichert.

Versichert ist der Rohbruch als solches und Frostschäden an Armaturen. Tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus und kein versicherter Rohrbruch war schadenursächlich, so sind die Reparaturkosten der lecken Stelle nicht versichert, der Schaden durch das Leitungswasser aber sehr wohl. Im Schadenfall melden Sie den Schaden sofort der Versicherung und treffen Maßnahmen zur Schadenminderung indem Sie beispielsweise die Wasserversorgung abdrehen. Der Versicherer wird dann folgende Unterlagen anfordern:

Bei Schadensummen über 2.500,00 Euro wird in der Regel auch ein Schadenregulierer eingeschaltet. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sollte diese zu gering angegeben sein, so wird eine etwaige Unterversicherung angerechnet.

Absicherung über die Hausratversicherung

Versichert sind Hausratgegenstände, welche durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser beschädigt werden. Die o.g. Leitungswasserdefinition ist ebenso Grundlage der Absicherung. Gute Policen decken darüber hinaus aber auch Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser mit ab. Versichert ist immer der Neuwert der beschädigten Sachen. Die Wasserschaden Versicherung in der Hausratversicherung kann nicht abgewählt werden, sondern ist in der Hausratpolice immer versichert. Im Schadenfall ist auch direkt die Versicherung zu informieren. Diese wird dann i.d.R folgende Unterlagen anfordern:

Auch hier wird bei größeren Schäden normalerweise ein Schadenregulierer eingeschaltet.

Absicherung über die Gschäftsinhaltsversicherung

Hier ist in der Wasserschaden Versicherung die kaufmännische- und technische Betriebseinrichtung des Unternehmens versichert. Dazu zählen beispielsweise die Büroeinrichtung, aber auch Werkzeuge, Maschinen und Vorräte. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme korrekt ermittelt wird, damit im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet wird. Auch in dieser Versicherungsform der Wasserschaden Versicherung gilt der Leitungswasserbegriff. Im Schadenfall wird sich der Versicherer wie im Schadenfall der Hausratversicherung verhalten.

Die Geschäftsinhaltsversicherung beinhaltet nicht automatisch die Absicherung gegen die Gefahr Leitungswasser, sondern muss auch eingeschlossen sein.

Weitere Formen der Wasserschaden Versicherung

Auch in anderen Versicherungsformen sind Schäden durch Wasser versichert. Dies können zum Beispiel die Elektronikversicherung, die Handyversicherung oder eine Maschinenversicherung sein. In diesen Versicherungsformen muss nicht Leitungswasser Schadenursache sein, meist sind hier Schäden durch Flüssigkeiten im allgemeinen abgedeckt (Beispiel: Man verschüttet eine Tasse Kaffee über den PC, dies ist in der Elektronikversicherung versichert.