Frau mit fragendem Gesicht

Versicherungen für Kinder

Natürlich möchte man seinen eigenen Nachwuchs so gut absichern, wie nur möglich. Nur welche Versicherungen für Kinder sind wirklich notwendig? Gerade wenn es um die eigenen Kinder geht, lässt man sich schnell davon überzeugen, zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Aber zwischen dem Einkauf von vernünftigen Versicherungsschutz und dem überflüssigen Rauswurf von Geld ist es oft ein schmaler Grad. Welche Policen Sie zusätzlich für Ihre Kinder abschließen möchten, hängt in erster Linie auch von Ihrem eigenen Geldbeutel ab. Ist dieser nicht so üppig gefüllt, dann begnügen Sie sich mit dem Haftpflichtschutz, welcher eh bestehen sollte. Alle weiteren Policen sollten Sie genau unter die Lupe nehmen, damit wirklich nur vernünftiger Versicherungsschutz abgeschlossen wird!





In welchen Policen sind die Kinder bereits mitversichert?

In manchen Policen sind die Kinder bereits beitragsfrei mitversichert. Dies gilt zum Beispiel für die Privathaftpflichtversicherung und für die Rechtsschutzversicherung. In der Privathaftpflichtversicherung sollte man darauf achten, dass deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Kinder bis 7 Jahren nicht, das heisst es besteht auch keine Deckung aus dem Versicherungsvertrag. Obgleich besteht natürlich die moralische Verpflichtung der Eltern für den Schaden aufzukommen. Bei Einschluss von deliktunfähigen Kindern in den Vertrag übernimmt die Versicherung den Schaden. Dies gilt ebenso für die Rechtsschutzversicherung, Müssen die Kinder Ihr Recht geltend machen oder durchsetzen, so sind sie entsprechend versichert. Man muss aber darauf achten, dass man keinen Single-Tarif abgeschlossen hat, sondern einen Familientarif. Nur dann sind die Kinder auch mitversichert.

Welche Versicherungen für Kinder gibt es noch?

Viele Eltern schließen für Ihre Kinder auch eine Unfallversicherung ab, welche das Risiko der Invalidität des Kindes abdeckt. Dies kann durchaus sinnvoll sein. Auch wenn man nicht daran denken möchte, kann es trotzdem passieren. Hat das Kind einen schweren Unfall, so kann es für das ganze Leben darunter leiden. Eine richtig abgeschlossene Unfallversicherung hilft zumindest dabei, die finanziellen Folgen zu lindern. So erhält man eine Geldleistung, welche zum Beispiel hilft, das Haus an die Anforderungen des verunfallten Kindes umzubauen, oder Pflegekräfte anzustellen. Wer wirklich Geld übrig hat, der kann zusätzlich eine Unfallrente in den Vertrag einbauen. Dann würde Ihr Kind nach einen schweren Unfall eine lebenslange Rente erhalten und ich somit nicht abhängig vom Arbeitsmarkt. Aber wenn, dann richtig. Kleinrenten helfen meist nicht weiter, da diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Wenn noch Geld übrig ist, kann für das Kind auch eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. So weiss man sein Kind im Krankheitsfall zum Beispiel im Krankenhaus gut versorgt. Egal ob Zahnzusatzversicherung, oder eine Zusatzversicherung für die stationäre- oder ambulante Heilbehandlung, oder Zusatzversicherungen für Sehhilfen. Mit dem Abschluss eine solchen Police kaufen Sie sich Mehrleistungen zur Versorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ein. Wer es sich leisten kann, der kann solche Versicherungen für Kinder natürlich abschließen. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang eine Auslandskrankenversicherung, falls Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen. Prüfen Sie daher vor der Reise, ob Versicherungsschutz besteht.

Weniger sinnvoll sind so genannte Ausbildungs- oder Heiratspolicen. Oft sind die Renditen der Produkte schlecht, so dass es oft besser ist, keine Versicherungen für Kinder für die Kapitalanlage zu wählen, sondern das Geld lieber auf ein Tagesgeldkonto anzulegen.

Finanzielle Absicherung der Kinder

Sinnvoll kann auch eine Risikolebensversicherung sein. Für den Fall, dass ein Elternteil verstirbt, wird eine Versicherungssumme vereinbart. So drohen keine finanziellen Sorgen im Fall des Falles. Mit einer Risikolebensversicherung sollten sich die Eltern gegenseitig absichern. Im Fachjargon nennt man das Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Verstirbt ein Elternteil, erhält das überlebende Elternteil eine vorher fest vereinbarte Geldleistung und kann somit weiterhin für den Unterhalt des Kindes aufkommen.

Zu guter Letzt

Natürlich will man die eigenen Kinder immer gut versorgt wissen. Überlegen Sie sich aber vorher genau, welche Policen Sie sich leisten können und welche nicht.