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Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich

Wer eine Versicherung abschließt, der sollte nicht nur auf den Preis schauen. Viel wichtiger sind natürlich die Leistungsinhalte. Im Schadenfall stellt sich dann die Qualität der Police heraus. Ein Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich ist in jedem Fall zu empfehlen, da auch in dieser Police die Leistungen unterschiedlich sind.

Zu nächst einmal ist die Deckungssumme wichtig. Diese sollte mindestens bei 5 Millionen Euro für Personen- u. Sachschaden liegen. Auch reine Vermögensschäden müssen mitversichert sein. Am Markt sind auch Policen mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro erhältlich.

Leistungsunterschiede

Wenn man dann in die Details geht, sind folgende Leistungsmerkmale bei einem Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich wichtig:

Abhandenkommen von Besucherhabe

Ein Gast des Hauses stellt seinen Kinderwagen im Treppenhaus ab. Als er das Haus wieder verlässt, ist der Kinderwagen nicht mehr da. Da die Haustür defekt war und sich ohne weiteres Öffnen lies, macht der Gast Schadenansprüche gegen Sie als Hausbesitzer geltend.

Schäden an geliehenen, beweglichen Sachen

Sie leihen sich einen Rasenmäher aus. Dieser kommt in Ihrer Obhut zu schaden. Normalerweise sind diese Schäden ausgeschlossen. In guten Policen sind diese Schäden vom Versicherungsschutz umfasst.





Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftpflicht hinaus

Grundsätzlich leistet die Haftpflichtversicherung immer eine so genannte Zeitwertentschädigung. D.h. Hier wird das Alter und der Zustand des beschädigten Gegenstandes berücksichtigt. Dies liegt daran, dass der Geschädigte sich nicht bereichern soll. In manchen Policen ist eine Klausel eingeschlossen, dass bei kleineren Schäden zum Neuwert entschädigt wird.

Forderungsausfalldeckung

Ein Mieter beschädigt den Parkettboden durch fahrlässiges Verhalten. Als dieser auszieht, bemerken Sie den Schaden. Der Mieter ist jedoch mittellos und hat auch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherung würde in diesem Fall die Kosten für die Reparatur des Parketts übernehmen.

Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit

Wenn durch Ihr grob fahrlässiges Verhalten ein Schaden passiert, kann der Versicherer in der Regel die Entschädigung kürzen und Sie bleiben unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzen und müssen diesen selber bezahlten. Verzichtet der Versicherer aber auf den Einwand der grober Fahrlässigkeit, wird die Entschädigung auch in diesem Fall voll ausbezahlt. Wie man anhand dieser Beschreibungen sehen kann ist ein Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich wichtig um eine gute Police abzuschließen.

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