Frau mit fragendem Gesicht

Pferdehalterhaftpflicht - Die Haftung des Pferdehalters

Für viele Menschen gibt es nichts schöneres, als auf einem Pferd zu reiten. Im Einklang mit der Natur kann man mit seinem Pferd hoch zu Ross Abenteuer erleben, die man nicht so schnell vergisst. Wer denkt schon daran, dass auch mal etwas passieren könnte? Die wenigsten! Aber das Gesetzt hat ganz klare Regeln, wann ein Pferdehalter für einen Schaden aufkommen muss. Die Haftung des Pferdehalters ist sehr streng.

In §833 BGB ist die Haftung des Tierhalters festgelegt. Dort heisst es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Gefährdungshaftung ./. Verschuldenshaftung

Aber was bedeutet das in der Praxis? In §833 BGB wird eine so genannte Gefährdungshaftung formuliert. Es ist als Tierhalter unerheblich, ob man Schuld daran hat, dass ein Dritter geschädigt wird. Sobald sich die Tiergefahr verwirklicht, d.h. Pferd jemanden schädigt, so ist man verpflichtet den Schaden zu begleichen da die Haftung des Pferdehalters gegeben ist. Aus der Gefährdungshaftung wird nur dann eine Verschuldenshaftung wenn man das Tier für berufliche Zwecke nutzt (so genanntes Nutztier).





Was leistet eine Pferdehaftpflicht?

Eine Pferdehaftpflicht zahlt die Schäden, welche das Pferd Dritten zufügt bis zur vereinbarten Deckungssumme. Dabei kommt die Pferdehaftpflicht für alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf. Sollte der Anspruch des Geschädigten zu Unrecht bestehen, so wehrt sie die Schadenersatzforderungen welche vermeintlich aus der Haftung des Pferdehalters bestehen, ab. Man spricht dann von einer passiven Rechtsschutzfunktion.

Was kann passieren?

Warum sollte man also eine Versicherung abschließen? Schäden, welche ein Pferd verursachen kann, können sehr hoch werden. Da man nach dem Gesetz in unbeschränkter Höhe haftet, kann so die eigene finanzielle Existenz gefährdet sein. Gerade bei Personenschäden, werden oft 6 stellige Summen erreicht. Wenn man dies nicht aus der eigenen Geldbörse begleichen möchte, ist ein Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung mehr als sinnvoll.

Folgende Schadenszenarien sind denkbar:

Sie sind mit Ihrem Pferd ausreiten. Das Pferd erschrickt sich durch einen lauten Knall und wirft Sie ab. Im schnellen Galopp überquert das Pferd nun eine Straße. Ein PKW kollidiert mit dem Pferd und der Fahrer wird schwer verletzt. Folgende Schadenersatzansprüche sind denkbar:

Die Pferdehaftpflicht-Versicherung wird nun die Haftung des Pferdehalters prüfen. Da diese in dem Fall berechtigterweise bestehen, werden die Schadenzahlungen in Höhe von 92.000 Euro übernommen.

Ein Fahrradfahrer fährt im Abstand von 100 Meter an einer Pferdekoppel vorbei und bewundert von der Ferne die Pferde und ist dadurch abgelenkt. Durch diese Ablenkung fährt der Fahrradfahrer gegen einen Baum, welchen er übersieht. Ein pfiffiger Anwalt vertritt ihn und macht Ansprüche nach §833 geltend. Der Pferdehaftpflicht – Versicherer prüft die Ansprüche und sieht sie als nicht gerechtfertigt an. In diesem Fall hat sich die Tiergefahr nicht verwirklicht und insofern besteht kein Anspruch. Der Versicherer wehrt nun diese Forderung gerichtlich ab.

Fazit

Wer Pferde besitzt, für den sollte der Abschluss einer Pferdehaftpflicht obligatorisch sein. Schnell können hohe Schadenzahlungen entstehen, da man als Tierhalter für alle Schäden haftet, welche das Pferd anrichtet.

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