Frau mit fragendem Gesicht

Managerhaftpflicht - Versicherung für Geschäftsführer einer GmbH

Wer für ein Unternehmen besondere Verantwortung übernimmt, der haftet auch in besonderen Umfang. Dies besondere Haftung greift bei so genannten Vertretern Juristischer Personen. Dies sind GmbH Geschäftsführer oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Diese Personengruppen haftet bei entsprechendem Verschulden mit Ihrem Privatvermögen, daher sollten Sie eine Mangerhaftpflicht, oder auch D&O Versicherung genannt, abschließen.

Wann haften Manager?

Managern werden gewisse Pflichten auferlegt. Diese sind im GmbH-Gesetz oder AG-Gesetz geregelt. Werden diese Pflichten während der dienstlichen Tätigkeit verletzt, haftet die Manager im Innenverhältnis gegenüber den Gesellschaftern oder Aktionären und im Außenverhältnis bei folgenden Pflichtverletzungen:

Als Unternehmenslenker haftet der Manager im Innenverhältnis zum Beispiel aus dem:

Wichtig zu wissen ist auch, dass der Vertreter der juristischen Person gesamtschuldnerisch für alle Pflichtverletzungen der Organe haftet. Organe sind zum Beispiel der Aufsichtsrat oder der Stiftungsrat.





Die Managerhaftplichtversicherung

Um die Folgen der Managerhaftpflicht zu versichern, bedarf es dem Abschluss einer D&O Police. Die Versicherung für Geschäftsführer einer GmbH reguliert die entstandenen Schäden gegenüber den Anspruchstellern oder wehrt diese Ansprüche ab, sofern sie zu Unrecht bestehen.

Als Besonderheit im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen, gilt das „Claims Made Prinzip“, d.h. dass all die Fälle versichert sind, welche während der Dauer der Versicherungspolice entstehen, soweit diese vor Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt waren.

Die Versicherungsbedingungen am Markt für eine Managerhaftpflicht sind sehr komplex und verschieden. Daher empfiehlt es sich, eine Beratung nur durch einen darauf spezialisierten Versicherungsmakler durchführen zu lassen.

Typische Schadenfälle in der Managerhaftpflicht

Ein Geschäftsführer eines Unternehmens schließt einen Vertrag mit einem japanischen Unternehmen ab. Er bestellt für 50.000 Euro Waren und tätigt eine Anzahlung von 25.000 Euro. Als die Ware nicht geliefert wird, stellt sich heraus, dass das japanische Unternehmen bereits bei Auftragserteilung Insolvenz angemeldet hat. Bei entsprechender Marktrecherche hätte der Geschäftsführer erkennen können, dass eine Lieferung der Waren unwahrscheinlich ist. Die Gesellschafter der GmbH erfahren von diesem Organisationsverschulden und stellen Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe von 25.000 Euro. Die Managerhaftpflichtversicherung wird nun den Anspruch prüfen und den Gesellschaftern den Schaden ersetzen.

Eine Fussballarena wird als AG betrieben. Ein größerer Umbau der Arena war mit 2.000.000 Euro veranschlagt. Die Gesamtkosten betrugen nun aber über 3.000.000 Euro. Der Vorstand wurde von den Aktionären verklagt, da der Geschäftsplan nicht eingehalten wurde und so das Budget in dieser Größenordnung überstiegen werden musste. Die Managerhaftpflicht wird auch hier die Haftung prüfen und ggf. regulieren.