Frau mit fragendem Gesicht

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

Wer Eigentümer von Haus und Grund ist, der haftet für alle Schäden, welche dadurch entstehen. Dies ist in § 836 BGB geregelt. Dort steht, dass der Haus- und Grundbesitzer für Schäden, welche im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie aus „vermutetem Verschulden“ haftet. Wenn sich also Teile des Gebäudes ablösen oder das Gebäude einstürzt, haften Sie als Eigentümer auch wenn Sie daran keine Schuld haben. Es sei denn, Sie haben präventiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Sie sind dann in der Nachweispflicht! Außerdem haften Sie für alle verschuldeten Beschädigungen Dritter nach §823 BGB.

Versicherungsschutz ist wichtig

Der Gesetzgeber hat Immobilienbesitzern also eine große Haftung auferlegt. Um hier nicht in existentielle Nöte zu kommen, muss man sich dagegen versichern. Wer ein Einfamilienhaus hat, der hat Versicherungsschutz meist schon über seine Privathaftpflichtversicherung. Dort ist die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht oft mit eingeschlossen, dies ist natürlich sehr sinnvoll. Dies gilt aber nicht für vermietete Immobilien, für Mehrfamilienhäuser oder für Eigentümergemeinschaften. Diese benötigen eine so genannte Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Die Tarifierung erfolgt nach der Bruttojahresmiete oder nach Wohneinheiten. Je größer das Haus, desto teurer ist auch die Versicherungsprämie.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht – Versicherung reguliert alle Schäden, welche aus dem Eigentum der Immobilie Dritten gegenüber entstehen. Soweit diese Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, wehrt die Versicherung diese Ansprüche auch ab. Entschädigt werden alle Personen-, Sach– und Vermögensschäden.





Was kann passieren?

Der Klassiker unter den Schadenfällen ist der im Winter nicht geräumte Gehweg. Wenn ein Passant dadurch zu Sturz kommt, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, müssen Sie für alle Schäden aufkommen. Der Passant hat nach einem Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und seinem Sachschaden (verschmutzte Kleidung). Weiterhin wird der Sozialversicherungsträger Regress nehmen. Schadensummen bis zu 10.000 Euro sind hier keine Seltenheit. Soweit eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung sinnvoll abgeschlossen wurde, übernimmt diesen Schaden.

Ein Mieter wohnt im 4. Stock. Er geht die Treppen runter und hält sich dabei am Handlauf fest. Dieser ist jedoch morsch und bricht ab. Der Mieter stürzt dadurch die Treppe runter und verletzt sich schwer. Der Rettungswagen bringt den Mieter ins Krankenhaus. Dort wird festgestellt, dass eine schwere Verletzung der Wirbelsäule vorliegt. Der Mieter wird berufsunfähig werden. Sie haften nun für das ganze Leben lang des Mieters für den Verdienstausfall. Mit Schmerzensgeld und Behandlungskosten beträgt die Schadensumme 1,5 Millionen Euro. Auch diese Schadensumme würde die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht – Versicherung übernehmen.

Auf Ihrem Grundstück steht eine alte Eiche. Sie ist erkennbar krank und schon morsch. Beim nächsten starken Wind kommt es, wie es kommen muss und sie stürzt auf das Nachbargrundstück und beschädigt das Dach des dort stehenden Hauses. Die Dachreparatur kostet 30.000 Euro. Diese wird von der Versicherung übernommen.

Fazit

Wie man sieht, kommen als Immobilienbesitzer schnell hohe Schadensummen zusammen. Es empfiehlt sich daher für jeden Haus- und Grundbesitzer eine entsprechende Police abzuschließen. Die Prämien sind nicht sehr hoch, so dass diese Absicherung zum Muß für jeden gehört, welcher Eigentümer ist und den Versicherungsschutz nicht über seine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt hat!

Alle Artikel zum Thema Haus und Grundbesitzerhaftpflicht