Frau mit fragendem Gesicht

Handyversicherung Test!

Fast jeder besitzt ein Handy. Manche haben eher ein preiswertes Gerät andere ein sündhaft teures Smartphone. Natürlich werden für diese Geräte auch Handyversicherungen angeboten. Ein Handyversicherung Test hat aber gezeigt, dass diese Policen nur für wirklich teure Geräte eventuell sinnvoll sein können. Die Bedingungen sind sehr eng formuliert, so dass eine Leistungsfreiheit der Versicherer oft gegeben ist.

Welche Absicherungen bestehen vielleicht schon?

Soweit das Handy durch Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Feuer in den eigenen 4 Wänden zu Schaden (oder z.B. im Hotel) kommt, ist eine Hausratversicherung ersatzpflichtig, da auch ein Handy zum normalen Hausrat gehört. Bevor Sie daher eine Police abschließen, führen Sie einen Handyversicherung Test durch und vergleichen die Bedingungen.

Wer Handys des Arbeitgebers nutzt, der sollte prüfen, ob eventuell eine Elektronikversicherung besteht, welche auch Handys und Smartphones umfasst. Eventuell besteht hierüber schon Versicherungsschutz.





Auf was Sie beim Abschluss achten sollten

Wichtig ist natürlich, dass die Police auch bei Flüssigkeitsschäden, bei Bodenstürzen, Bedienungsfehlern oder Überspannung leistet. Dass sind die grundsätzlichen Gefahren, die im Leistungspaket des Versicherungsproduktes enthalten sein müssen.

In guten Policen sind auch Schäden durch Sabotage und Vandalismus mit eingeschlossen. Gerade bei jugendlichen Handybesitzern entstehen Schäden durch diese Gefahren. Auch auf die Absicherung gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung sollte man achten.

Die Selbstbeteiligung sollte nicht zu hoch sein, da Sie sonst im Schadenfall nur eine kleine Entschädigung erhalten können. Dafür lohnen sich dann die Versicherungsbeiträge kaum. Nur bei einem wirklich hochwertigen Gerät sollten Sie über den Abschluss einer Handyversicherung nachdenken.

Welche Entschädigung erhalte ich

In vielen Policen hat man grundsätzlich kein Anspruch auf ein neues Handy. Entschädigt wird der Zeitwert des Gerätes, und der sinkt rapide. Auch hat man keinen Anspruch auf Geldersatz, sondern unter Umständen nur auf ein gebrauchtes Gerät.

Folgendes Rechenbeispiel zeigt, dass die Entschädigungsleistung oft sehr gering ausfällt.

Verlust des Handys nach 47 Monaten, Neupreis: 900 Euro.

Zeitwert des Handys: 540 Euro
Abzüglich Selbstbeteiligung: 35 Euro
Entschädigung: 505 Euro
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Bisher bezahlte Versicherungsbeiträge: 373,65 Euro

abgesicherter Betrag: 131,35 Euro

Fazit

Nur bei einem wirklich hochwertigen Gerät sollten Sie über den Abschluss einer Handyversicherung nachdenken. Am besten aber, Sie passen gut auf Ihr Handy auf, dann können Sie auch auf den Abschluss verzichten und die Versicherungsprämien hierfür sparen. Falls Sie sich doch für den Abschluss einer Handyversicherung entschließen, führen Sie einen Test durch, welcher das Preis-/Leistungsverhältnis unter die Lupe nimmt! Grundsätzlich gilt aber, dass man nur existenzgefährdende Risiken absichern sollte, dazu zählt eine Handyversicherung nicht!