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Bootsversicherungen - Wann werden sie benötigt und zu welchen Konditionen werden sie vergeben?

Rein von den Begrifflichkeiten her lässt sich Bootsversicherung sehr gut mit Versicherungen für Fahrzeuge zu Lande vergleichen. Eine Haftpflicht ist vorgeschrieben, die Kaskoversicherung hingegen optional. Und auch hier spielen die technischen Daten sowie die Art des Wasserfahrzeuges selbst eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Tarife. Anbieter gibt es dafür mehrere, weswegen sich ein Vergleich stets lohnt. Dabei sollte auch ein prüfender Blick auf die Versicherungsleistungen geworfen werden, denn hier entscheidet sich am ehesten, welcher Tarif am besten zum jeweils angedachten Verwendungszweck passt. Welche Arten an Bootsversicherungen gibt es?





Welche Arten an Bootsversicherungen gibt es?

Prinzipiell lässt sich alles Versichern, was sich auf dem Wasser hält ohne dafür Schwimmbewegungen ausführen zu müssen. Das Spektrum reicht von großen Motorbooten und Segelyachten bis hin zu kleinen Ruderbooten. Es spielen aber auch noch andere Faktoren wie beispielsweise das Fahrtgebiet eine Rolle. Ein Boot kann für sämtliche Binnengewässer versichert werden oder nur für ein bestimmtes wie zum Beispiel einen See, auf welchem das Boot ausschließlich betrieben wird. Zudem ergibt sich ein Unterschied daraus, ob es nur in Deutschland, in ganz Europa oder weltweit eingesetzt werden soll. Zuletzt ist es noch von Belang, ob das Boot nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist oder auch vermietet werden soll. Die meisten Versicherer bieten auch eine Mitversicherung der sogenannten persönlichen Effekte. Darunter werden bestimmte Ausrüstungsgegenstände verstanden, die für Wassersport und Navigation unerlässlich und nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Beispiele hierfür sind Bordwäsche, Fernglas oder Navigationsgeräte wie GPS oder Sextant. Gesonderte Tarife werden nötig, wenn die Bootsversicherung für ein Segelboot bzw. eine Segelyacht abgeschlossen werden soll, mit der auch eine Teilnahme an einer Regatta angestrebt wird.

Wann zahlt die Bootskaskoversicherung?

Mit den Tarifen verhält es sich ähnlich wie bei Straßenfahrzeugen. Die Vollkaskoversicherung eignet sich am ehesten für ein neues, hochwertiges Boot. Nicht zuletzt deswegen, weil mit der Anschaffung eines solchen Wasserfahrzeuges zum Teil sehr hohe Investitionskosten einhergehen. Kaskoversicherungen zahlen je nach Tarif dann, wenn am Boot Beschädigungen entstehen, die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch nicht zu ermittelnde Dritte verursacht wurden. Weiterhin sind meist Schäden durch höhere Gewalt, Blitzschlag, Sinken und Kentern des Bootes nach Unfällen versichert. Die Details sind jedoch stets genau zu prüfen. So können Sturmschäden beispielsweise bei manchen Angeboten erst ab einer bestimmten Windstärke von der Versicherung abgedeckt werden. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die durch eine anfängliche Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Bootes entstehen sowie Abnutzungsschäden, Witterungseinflüsse wie Eis oder Frost und auch solche Schadensfälle, die durch eine mangelnde Qualifikation entstehen. Sollte das Boot also wissentlich von jemandem ohne Fahrerlaubnis bewegt werden, kommt die Versicherung für dabei entstehende Schäden in der Regel nicht auf. Dafür sind wiederum Transport und Lagerung des Bootes in der Bootsversicherung mit inbegriffen. Geht das Boot durch einen Totalverlust verloren, wird der vorher festgelegte Versicherungswert erstattet. Dieser bemisst sich am Neupreis oder dem aktuellen Marktpreis des Bootes. Schadenfreiheitsrabatte orientieren sich meist am gewählten Tarif. Bei vielen Anbietern findet sich beispielsweise ein Rabatt von 40 %, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Bei manchen Anbietern führen kleinere Schäden, welche durch die Versicherung abgedeckt werden und einen maximalen Anteil der Versicherungssumme nicht übersteigen, zu keiner Veränderung des Rabattes.

Wofür wird eine Bootshaftpflicht benötigt?

Die Bootshaftpflicht ist der Kfz-Haftpflicht ebenfalls sehr ähnlich. Hier ist gesetzlich geregelt, was eine solche Versicherung zu leisten hat und wann. Die übliche Versicherungssumme liegt bei drei Millionen Euro pauschal oder vier Millionen, wenn Personen- und Sachschäden gleichermaßen mitversichert sein sollen. Hinzu kommen gesonderte Beträge für Vermögensschäden. Der Abschluss einer solchen Bootsversicherung ist für den Eigentümer daher Pflicht. Sie bewahrt diesen vor den Schadensersatzansprüchen Dritter, die gerade in diesem Bereich sehr schnell sehr hoch ausfallen können, wenn es beispielsweise zu einer Kollision kommt. Sollte hierbei nicht eindeutig zu klären sein, wer bei einem bestimmten Schadensfall letztlich im Recht ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch Kosten für den Prozess, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Eine Bootshaftpflichtversicherung gilt bei den meisten Anbietern weltweit und bedarf daher keiner gesonderten Erwähnung des geplanten Einsatzgebietes, wie dies bei der Bootskaskoversicherung der Fall ist. Wird bei dieser nämlich das Boot auf einem anderen Gewässer als dem vertraglich festgelegten bewegt, muss der Eigentümer sämtliche an seinem Boot entstandenen Schäden selber tragen.Welche Versicherungen braucht man noch?