Frau mit fragendem Gesicht

Bootshaftpflicht

Für Bootsbesitzer ist es die schönste Zeit im Jahr, wenn Sie mit Ihrem Boot auf hohe See stechen können. Der Gedanke an Versicherungen in Form einer Bootshaftpflicht sind da natürlich fern. Aber genau dies kann gefährlich werden.

In Deutschland gilt für Bootsführer die so genannte Verschuldenshaftung, d.h. sobald Sie durch das Führen des Bootes einen anderen schädigen, haften Sie in unbegrenzter Höhe und das kann teuer werden. Die Haftung bezieht sich auf alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden welche Sie einen Dritten zufügen. Eine Bootshaftpflicht übernimmt diese Schäden, soweit Sie auch in der Tat ein Verschulden trifft. Werden Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht, welche zu Unrecht bestehen, wehrt Ihre Bootshaftpflichtversicherung diese auch ab. In Deutschland ist die Bootshaftpflicht eine freiwillige Versicherung. So aber nicht in allen Ländern. In den Niederlanden, Italien, Spanien und in der Schweiz ist beispielsweise eine solche Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie also mit Ihrem Boot in diese Länder verreisen möchten, müssen Sie bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Dies geschieht anhand einer Versicherungsbestätigung, welche Ihre Versicherungsgesellschaft ausstellt.

Folgende Personen sind in der Regel durch die Bootshaftpflicht versichert:





Versichert sind alle Schäden, welche Sie fahrlässig Dritten zufügen. Vorsätzlich begangene Beschädigungen sind nicht versichert. Auch ist nicht versichert, wenn Sie für das Führen des Bootes eine Fahrerlaubnis benötigen, diese aber nicht besitzen. Wenn Sie eine vertragliche Haftung übernehmen, welche über die gesetzliche Haftpflicht hinausgeht, ist dies im Rahmen der Bootshaftpflicht ebenso nicht versichert. Natürlich sind Schäden am eigenen Boot, genau so wie Schäden mitversicherter Personen wie in anderen Haftpflichtpolicen auch, nicht versichert. Das gilt auch für die Teilnahme an Rennen und Regatten, sowie an Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.

Was kann passieren?

Während des Lenkens des Bootes sind Sie einen kurzen Blick unaufmerksam. Erst als es zu spät ist, sehen Sie die teure Yacht, auf welche Sie geradewegs zusteuern. Da ein Boot nun mal keine Bremse hat, können Sie den drohenden Zusammenstoß auch nicht mehr abwenden. Da Ihr Tempo nicht unwesentlich ist, rammen Sie die Yacht mit großer Wucht. Dadurch entsteht ein großer Sachschaden an der Yacht. Durch den Zusammenstoß wird aber auch der Kapität des anderen Bootes verletzt, weil er zu Fall kommt. Der Sachschaden beläuft sich auf 20.000 Euro. Der Kapität macht dazu noch Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro geltend. Auch der Sozialversicherungsträger macht die Behandlungskosten geltend, so dass insgesamt ein Schaden von 24.500 Euro entsteht. Die Bootshaftpflicht übernimmt diesen Schaden in voller Höhe.

Als Besitzer eines Bootes machen Sie sich einen Spaß und möchten Ihren Freund an ein paar Wasserski ziehen. Sie sind allerdings viel zu schnell und der Freund streift dadurch einen anderen Wasserskifahrer. Es kommt zum Zusammenprall, welcher fatale Folgen hat. Der Geschädigte erleidet schwere Kopfverletzungen und fällt ins Koma. Auf Sie kommen nun Schmerzensgeltforderungen, Ansprüche aufgrund Verdienstausfall und die Behandlung zu. Da der Geschädigte erwerbsunfähig bleiben wird, müssen Sie eine lebenslange Rente zahlen. Alle diese Kosten übernimmt die Bootshaftpflicht.

Wer sich also den Luxus gönnt, ein Boots zu besitzen, der sollte in keinem Fall auf eine Bootshaftpflicht verzichten. Im Fall des Falles übernimmt Sie den Schaden, welchen Sie Dritten zufügen!

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