>Betriebshaftpflicht Versicherung- Das sollten Sie darüber wissen!
Frau mit fragendem Gesicht

Betriebshaftpflicht Versicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung Versicherung, oder kurz auch Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für die meisten Selbständigen. Dabei ist es unerheblich, ob man als Freelancer oder als mittelständisches Unternehmen am Markt agiert.

Wer als Unternehmen einen Dritten einen Schaden zufügt, der ist verpflichtet, diesen vollumfänglich zu ersetzen. Wer hier nicht auf den richtigen Versicherungsschutz setzt, der geht das Risiko ein, sein Unternehmen in die Insolvenz zu führen, wenn hohe Schadenzahlungen drohen.

Haftungsgrundlage ist der §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort heisst es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.„ Das heisst, wer als Unternehmer jemanden schaden, der muss den Schaden zahlen.

Es gibt aber auch Haftungsrisiken, welche man erst auf den zweiten Blick erkennt und in welchen noch nicht einmal ein Verschulden notwendig ist. So zum Beispiel in der Umweltschadenhaftung.

In der Betriebshaftpflicht sind in der Regel folgende Haftungsbausteine abgesichert:





Eine Betriebshaftpflicht Versicherung bietet Versicherungsschutz im Rahmen des versicherten Risikos. Dabei sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert. Die Deckungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden. 3.000.000 Euro pauschal sollten mindestens abgeschlossen werden. Versichert ist im Rahmen der Betriebshaftpflicht immer die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. Wer darüber hinaus aufgrund vertraglicher Bestimmungen Haftungsrisiken eingeht tut dies auf Basis des unternehmerischen Risikos!

Im Haftpflichtfall prüft die Betriebshaftpflicht den Schaden der Höhe und dem Grunde nach. Besteht ein berechtigter Anspruch durch den Anspruchsteller, so wird dieser reguliert. Besteht der Anspruch zu Unrecht, so wird die Betriebshaftpflicht den Schaden abwehren. Man spricht dann vom passiven Rechtsschutz.

Bevor man sich für den Abschluss einer Betriebshaftpflicht Versicherung entscheidet, sollte man sich fachkundig beraten lassen. So muss darauf geachtet werden, auch das richtige Risiko zu versichern (Betriebsbeschreibung) und notwendige Einschlüsse (z.B. Öltanks im Rahmen der Umwelthaftpflicht) vorzunehmen. Je größer das eigene Unternehmen ist, desto größer natürlich auch die Haftungsrisiken. Wer im Ausland tätig ist, muss natürlich vor Vertragsabschluss prüfen, ob die Betriebshaftpflicht auch weltweit gilt, oder ob ein eingeschränkter Geltungsbereich definiert ist.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht will gut überlegt sein und eignet sich daher weniger, auf die Schnelle im Internet abgeschlossen zu werden. Es gilt hier besonders gründlich vorzugehen, um alle Haftungsrisiken zu erkennen und entsprechend abzusichern. Dabei ist darauf zu achten, dass im Rahmen der Betriebshaftpflicht ausreichende Deckungssummen abgeschlossen werden und auch einzelne Sublimits nicht zu niedrig versichert werden (z.B. Schlüsselverlustrisiko).

Schadenbeispiele

Schadenbeispiel 1:

Sie sind ein Schreinerbetrieb und beschäftigen Mitarbeiter, welche Treppen in Privathäusern bauen. Einer Ihrer Mitarbeiter ist nun mit einen langen Holzbrett im Haus einer Familie zu Gange um die Treppe zu bauen. Er ist einen kurzen Moment unaufmerksam und übersieht die teure Vase, welche er mit seinem Holzbrett zu Fall bringt. Bei der Vase handelt es sich um eine Antiquität mit einem Wert von 5.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden.

Schadenbeispiel 2:

Sie sind Bäcker und verkaufen Brötchen. Bei der Produktion muss wohl ein Fehler passiert sein und so gelangen Glasteilchen in das Brötchen. Eine Kundin verletzt sich beim Verzehr des Brötchen sehr im Gaumenbereich und muss zum Arzt. Folgende Kosten entsehen: Arztkosten, Verdienstausfall. Da mehrere Behandlungen fällig werden und die Kundin 2 Wochen krank geschrieben ist, kommen Kosten in Höhe von 2.500 Euro auf Sie zu. Weiterhin hat die Kundin ein Anrecht auf Schmerzensgeld. Daher werden weitere 500 Euro an die Anspruchstellerin überwiesen.

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