Frau mit fragendem Gesicht

Test - Bauherrenhaftpflicht

Bevor man beginnt zu bauen, muss man eine Menge Dinge planen und organisieren. Das geht über die Auswahl und den Kauf eines geeigneten Grundstückes, die Beauftragung eines Architekten und die Zusammenstellung der geeigneten Gewerke. Aber haben Sie auch an den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht – Versicherung gedacht?

Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, welche Dritten durch die Baustelle entstehen, und dem Bauherren hierfür ein Verschulden trifft. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit dem Bauvorhaben ein Unternehmen beauftragen. Diesem können Sie zwar die Verkehrssicherungspflichten delegieren, kommt es jedoch zum Schadenfall, so stehen Sie für alle entsandenen Personen, Sach- u. Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe gerade. Eine Bauherrenhaftpflicht ist daher für jeden Bauherren unbedingt notwendig. Bevor man jedoch eine extra Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, gilt es zu prüfen, inwieweit dies nicht schon über eine Privathaftpflichtversicherung (soweit es sich um ein privates Bauvorhaben handelt) oder die Betriebshaftpflichtversicherung (bei einem gewerblichen Bauvorhaben) abgedeckt ist. In der Regel ist dies im Rahmen der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht in die Policen eingeschlossen. Allerdings gilt hier meist eine maximale Bausumme als versichert. Bei größeren Bauvorhaben ist also immer der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht – Police geboten. Aber auch hier unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter. Ein Test der verschiedenen Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher ratsam, damit im Schadenfall auch die gewünschtne Leistungen übernommen werden.





Was gilt versichert?

Es gelten alle Personen- u. Sachschäden, sowie Vermögensschäden versichert, welchen Dritten entstehen. Hierfür ist eine fahrlässige Handlung des Bauherren notwendig (Verschuldenshaftung). Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht des Bauherren. Die Versicherung prüft zunächst, ob die Forderungen des Anspruchstellers zu Recht bestehen. Ist dies der Fall, dann entschädigt die Versicherung den Geschädigten. Bestehen die Forderungen allerdings zu Unrecht, dann wehrt die Versicherung die Ansprüche ab und übernimmt damit eine passive Rechtsschutzfunktion. Spätestens im Leistungsfall zeigt sich, ob der Test der verschiedenen Bauherrenhaftpflichtversicherungen erfolgeich war und man sich für einen fachkompetenten Anbieter entschieden hat.

Was ist nicht versichert?

Wie in jeder Police gibt es auch bei der Bauherrenhaftpflicht – Versicherung Ausschlüsse. Diese sind insbesondere diese:

Was kann passieren?

Auf der Baustelle wird bis spät abends gearbeitet. Als nun der Feierabend ansteht, verlassen die Bauarbeiter rasch die Baustelle und vergessen dabei, diese korrekt abzusichern. Als es nun dunkel ist, fährt ein Fahrradfahrer an der Baustelle vorbei und stürzt über ein umherliegendes Baugerät und verletzt sich dadurch schwer. Trotz intensiver Behandlungen im Krankenhaus bleibt eine Beeinträchtigung des Bewegungsapparates. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Regressforderungen der Krankenkasse und zahlt ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld. Die Schadensumme beläuft sich auf über 100.000 Euro.

Ein Bauherr sieht sich mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 15.000 Euro konfrontiert. Die Dachplane soll sich gelöst haben und dadurch ein geparktes Fahrzeug des Nachbarn beschädigt haben. Der Bauherr ist sich aber keiner Schuld bewusst und meldet den Schaden seiner Bauherrenhaftpflicht. Diese gibt dem Bauherren Recht und sieht kein fahrlässiges Verhalten. Am Tag, an dem sich die Plane gelöst haben soll, herrschte in der Region Sturm. Somit ist der Schaden durch höhere Gewalt entstanden und der Bauherr haftet nicht. Der Anspruchstellers sieht dies aber nicht so und es kommt zum Gerichtsprozess, welchen der Geschädigte verliert. Die Gerichts- u. Anwaltskosten summieren sich auf 2.500 Euro. Schlussendlich meldet der Geschädigte den Schaden seiner Teilkaskoversicherung, welche dann für den Schaden aufkommt.





>